Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/- Vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, ist der Empfänger unseres Angebotes verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision an uns zu zahlen.
3. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
4. Provisionsanspruch
Unsere Provision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande kommt. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u. a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p. a. über Bundesbankdiskont fällig.
6. Provisionssätze
Sofern im Angebot nicht anders vermerkt, sind nachfolgend aufgeführte Provisionssätze an uns zu zahlen,
- bei Abschluss eines Kaufvertrages vom Käufer und vom Verkäufer jeweils eine Provision von 3% vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis,
- bei Abschluss eines Miet- / Pachtvertrages mit einer Vertragsdauer von 10 Jahren und mehr vom Mieter / Pächter eine Provision von 3% aus der 10-Jahres-Nettomiete, dieses gilt auch für den Fall, dass sich die Vertragsdauer auf weniger als 10 Jahre beläuft, dem Mieter / Pächter aber vertraglich ein Optionsrecht eingeräumt worden ist, so dass bei Ausübung desselben eine Vertragsdauer von 10 Jahren in jedem Fall erreicht wird.
- bei Abschluss von Miet- / Pachtverträgen von geringerer Vertragsdauer als 10 Jahre - jedoch länger als 5 Jahre - vom Mieter / Pächter eine Provision von 3% der gesamten Vertragsmiete,
- bei Abschluss eines Miet- /Pachtvertrages mit einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren vom Mieter / Pächter eine Provision von 2 Monatsmieten,
- bei Vereinbarung von Abstandszahlungen vom Mieter/Pächter eine Provision von 3% von der vereinbarten Abstandszahlung,
- bei Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Ankaufsrechts vom Vorkaufsberechtigten bzw. Ankaufsberechtigten eine Provision von 1% vom Verkehrswert bzw. Verkaufswert des betreffenden Objektes,
- bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten vom Erbbaurechtgeber und vom Erbbaurechtnehmer jeweils eine Provision von 3% vom Grundstückswert und etwa bestehender Aufbauten.
Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.
7. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
8. Alleinauftrag
Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.
9. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
10. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggeber berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
11. Teilwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Essen.